Ein wichtiger Schritt

Möglichst lange ein Leben in guter Gesundheit zu führen, ist sicherlich der Wunsch jedes Menschen. Leider ist niemand gegen Schicksalsschläge gefeit, und Krankheiten oder Unfälle können jeden von uns ereilen.

Eine Patientenverfügung ist für den Fall vorgesehen, in dem man aufgrund einer schweren Erkrankung oder aufgrund eines Unfalls medizinisch versorgt werden muss und seinen Willen nicht mehr wirksam äußern kann. So ist eine Patientenverfügung eine vorsorgliche Verfügung, in der festgehalten wird, welche medizinische Behandlung Sie wünschen oder nicht mehr wünschen. Besonders lebenserhaltende Maßnahmen können durch eine Patientenverfügung eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden.

Die Fragen nach dem Für und Wider lebenserhaltender Maßnahmen sollten gründlich überlegt sein. Sollten Sie sich für das Verfassen einer Patientenverfügung entschließen, sollte auf jeden Fall Ihre Familie oder eine Person Ihres Vertrauens darüber informiert sein. Die Verfügung ist formlos gültig und sollte regelmäßig neu unterschrieben und neu datiert werden.

Staatliche Information:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren:

www.bmj.de/patientenverfuegung.html

Kirchliche Information:

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema:

www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html