Erbrecht

Das Erbrecht ist Teil des Bürgerlichen Rechts. Es setzt eine gesetzliche Erbfolge fest.

Falls kein Testament vorliegt, tritt allein die gesetzliche Erbfolge in Kraft. In Deutschland werden in erster Linie die Kinder als Erben eingesetzt. Auch der Ehepartner ist begünstigt: Die Hälfte des Vermögens erhält der überlebende Ehepartner, wenn die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt wurde, wenn also keine Ehevertrag abgeschlossen wurde.

Den sogenannten Pflichtteil bekommen Kinder und Ehepartner ungeachtet eines Testaments immer. Dieser beträgt die Hälfte ihrer gesetzlichen Ansprüche. Derjenige Erbe, der aus dem Testament hervorgeht, muss diesen Pflichtteil in bar ausbezahlen.

Eine 2010 in Kraft getretene Erbrechtsreform veranlasst, dass Familienangehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, dafür einen höheren Anteil am Erbe erhalten.

  • Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel,
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten,
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen.

Über die aktuelle gesetzliche Lage des Erbrechts kann Sie ein Notar oder ein Jurist informieren. Auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz finden Sie mehr Informationen.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:

 

Erben und Vererben